Radiologie fit für die DRGs
Alternative Finanzierung: Nutzungsüberlassung Radiologischer Systeme
Die Einführung der fallpauschalierten Entgelte hat Auswirkungen auch auf die Radiologischen Abteilungen der Akutkrankenhäuser. Die aus den DRGs resultierenden, sinkenden Verweildauern zur Veränderung der Arbeitsprozesse. Der die radiologischen Untersuchungen anfordernde Kliniker kann nicht länger zwei, drei oder mehr Tage auf Bilder und Befunde warten.
Die Einführung der DRGs zwingt auch zur Veränderung der Arbeitsprozesse einer Radiologieabteilung. Oft sind beträchtliche Investitionen in Geräte und digitale Systeme erforderlich. Falls der Geräteaustausch und die Neubeschaffungen, wie im folgenden Beispiel einer Radiologischen Klinik eines mittelgroßen Klinikums beschrieben, mehr als 80 % des Geräteparks ausmachen, muss über alternative Finanzierungsformen nachgedacht werden. Eine vielversprechende Option ist die Nutzungsüberlassung der Gerätschaften durch einen mehrjährigen Vertrag mit einem Lieferanten.
Investitionsmittel fraglich
Im Folgenden sollen die Ergebnisse aus mehreren Evaluierungen größerer Krankenhäuser beispielhaft an einem konkreten Fall aufgezeigt werden:
Das Klinikum, derzeit als GmbH in der Trägerschaft einer größeren Stadt, wurde Anfang der neunziger Jahre neu gebaut, die Radiologische Klinik bis auf wenige Gerätschaften vollkommen neu ausgestattet. Es war jedoch abzusehen, dass spätestens nach 10 Jahren ein Komplettaustausch der Untersuchungssysteme erfolgen musste.
Investitionsmittel z. B. aus den Pauschalen Fördermitteln des Landes, standen für den kompletten Austausch in einer solchen Größenordnung nicht zur Verfügung. Eine Ansparung daraufhin hatte es bei den Vorgängern des Krankenhausmanagements nicht gegeben.
Zwischenzeitlich war lediglich das verschlissene Angiographiegerät erneuert worden. Ein Kernspintomograph wurde in Kooperation mit einer Praxis von niedergelassenen Radiologen am Standort des Klinikums installiert und in Betrieb genommen.
Schwachstellen im Prozessablauf
Im Rahmen einer fachbezogenen Evaluierung ergab sich, dass im Prozessablauf von der Anmeldung der Patienten zur Untersuchung bis zur Erstellung von Bildern und Befunden sowie deren Übermittlung an die überweisenden Kliniker erhebliche Schwachstellen bestanden. Dies äußerte sich vor allem in langen Wartezeiten für Anmeldungen der Computertomographieuntersuchungen und für bettlägerige Patienten auf dem Flur der Radiologische Klinik. Die Suche nach Befunden aus Voruntersuchungen und entsprechenden Bildern gestaltete sich relativ aufwendig. Bis zu 30 Prozent der Bilder waren zeitnah nicht auffindbar. Bis sie und die Befunde die Station bzw. den überweisenden Arzt auf Station erreichten, vergingen im Mittel drei bis vier Tage.
Die zukünftige fallpauschalierte Budgetierung eines Krankenhauses muss zur deutlichen Reduktion der durchschnittlichen Verweildauer der Patienten führen. Die Diagnostik, die zu einem erheblichen Teil aus bildgebenden Untersuchungen besteht, muss demnach schneller als bisher erfolgen (Abb.1).
Die Erkenntnis: Bild und Befund müssen innerhalb eines Tages beim überweisenden Arzt sein.

Abb. 1
Struktur-, Wirtschaftlichkeits- und Prozessanalyse
Die Geschäftsleitung des Klinikums benötigte eine neutrale Grundlage für die Entscheidungen darüber, wie die Radiologische Klinik den notwendigen Veränderungsprozessen begegnen sollte. Eine Unternehmensberatung, die speziell im Radiologischen Sektor tätig ist, wurde beauftragt, eine Struktur-, Wirtschaftlichkeits- und Prozessanalyse für den Dienstleistungsbereich Radiologie zu erarbeiten. Die Zielsetzung war, Vorschläge zur Erneuerung und Prozessoptimierung der Radiologie zu erarbeiten sowie mögliche Finanzierungsformen darzustellen.
Betrachtet wurden nicht nur die Abläufe innerhalb der Radiologie, sondern vor allem aus der Sichtweise der Kundenorientierung heraus die Anforderungen der überweisenden Kliniker an die Untersuchungen der bildgebenden Verfahren.
Im Vordergrund standen die Prozesse von der Anmeldung der Patienten bis zur Übermittlung der Bilder und Befunde (Abb.2).
Abb. 2
Einsatz von RIS und PACS
Die Analyse erbrachte folgende Ergebnisse:
Ohne den Einsatz moderner elektronischer Informationstechnologien ist dieses Ziel nicht erreichbar. In der Radiologie bedeutet EDV den Einsatz von RIS (Radiologie Informations- oder Management-System) und PACS (Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem).
Neben der grundlegenden Erneuerung der Gerätschaften stand auch die Investition eines RIS und PACS als integraler Prozessunterstützung der Klinik an.
Wie ist eine solch grundlegende Erneuerung „schlagartig" finanziell zu lösen?
Weder die Möglichkeiten der Pauschalen Förderungen boten eine Chance, noch die Kreditaufnahme in mittlerer, einstelliger Millionenhöhe (€) erwiesen sich als realisierbar. Statt dessen erwies sich die Nutzungsüberlassung als möglicher, innovativer Rettungsanker an.
Die Nutzungsüberlassung beinhaltet die Nutzung der Geräte und Datenverarbeitungssysteme inklusive Wartung, Instandhaltung und auch der Innovationsanpassung. Die resultierende Mietrate kann nach den Bedürfnissen individuell gestaltet werden. Zum wesentlichen Teil konnte sich hier selbst bezahlt machen und aus den evaluierten Effizienzgewinnen in und um die Radiologie gewonnen werden. Die Radiologie in ihrer zentralen Dienstleistungsfunktion im Krankenhaus wird so gleichsam in einem „Quantensprung" erneuert.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitprozesse zügig den neuen Arbeitsweisen angepasst werden. Diese bestehen u.a. in einer erhebliche Verkürzung des Anmeldeverfahrens der Patienten, in vermindertem Suchaufwand der Voraufnahmen sowie in Zeitgewinnung durch die elektronische Befundschreibung mittels Spracherkennung im RIS. Daneben sind die Einsparungen im Filmverbrauch und, bedingt durch die moderneren Untersuchungsgeräte, deutliche Reduzierungen im Wartungskostenbereich zu nennen.
Anhand eines Benchmarkvergleichs „ Kosten der Radiologien" (laut f&w Kompass bei weniger als 10 Pfennig pro GOÄ oder DKG-NT Punkt), wurde die Differenz zwischen den Produktivitätskosten der untersuchten Abteilung (14 Pf. = 7,2 Cent / pro Punkt) und dem Benchmark von 10 Pf. = 5,1 Cent / Punkt als Einsparungspotenzial in Höhe von 20 Prozent definiert, das nach Prozessoptimierung und begleitender Geräteerneuerung zu erreichen ist.
Die Umsetzung
Die Geschäftsleitung des Klinikums beschloss, die Umsetzung in folgenden Schritten vorzunehmen:
- Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die Radiologische Klinik
- Erstellung eines RIS/PACS Konzeptes
- Die Durchführung eines sogenannten Interessenbekundungsverfahrens mit anschließendem Verhandlungsverfahren (Beschränkte Ausschreibung an die führenden Medizintechnikanbieter im bundesdeutschen Markt)
Es wurde ein Nutzungskonzept als Vorbereitung für das folgende Interessenbekundungsverfahren. Die Konzeption für den Austausch der Gerätschaften sowie die Neubeschaffung der digitalen Informationssysteme RIS und PACS erfolgte in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung und den Leitungsebenen der Radiologischen Klinik, der Datenverarbeitung, der Medizintechnik und der Einkaufsabteilung.
Die daraus abgeleitete funktionale Ausschreibung sollte die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme genauso umfassen wie die Instandhaltung der Neu- und Altgeräte. Der abzuschließende Vertrag über die Lieferung und Installation von Gerätschaften, von Bau- und Nebenleistungen sollte für einen angestrebten Zeitraum von acht oder zehn Jahren Nutzungsdauer gelten. Sämtliche Infrastrukturmaßnahmen wie notwendige Umbauten, Elektroinstallationen, Klimatechnik, Strahlenschutz und statische Berechnungen waren von den Anbietern zu kalkulieren und in das Angebot aufzunehmen.
In der funktionalen Ausschreibung wurden die Anforderungen an die Geräte und Systeme nicht wie üblich sehr detailliert beschrieben, sondern wurden in Funktionsgruppen zusammengefasst. Als ein Beispiel sei das Profil an den Computertomographen beschrieben:
Gefordert wird die Funktionalität eines CT der oberen Klasse für eine klinische Untersuchungsfrequenz von mehr als 7500 Untersuchungen per anno:
Parameter
Subsekundenscanner (weniger als 0,8 sec pro Scan bei 360 grad Rotation)
- 70 cm Gantryöffnung
- Multislice Detektor
- Generator mehr als 50 kW
- Auflösung mehr als 18 LP/cm
- Röntgenröhre mehr als 5 MHU
Die Ausschreibung wurde von zwei der drei angeschriebenen Anbieter für eine Nutzungsüberlassung beantwortet.
Die Unternehmensberatung wertete die Angebote hinsichtlich der angebotenen Leistungen und Kosten aus. Es erfolgte die Präsentation der Firmen vor den Beteiligten des Klinikums. Nach eingehender Analyse der Ergebnisse und Besuchen in Referenzklinken wurden sie zur abschließenden Verhandlung gebeten. Wegen der relativ langen zeitlichen Vertragsbindung und des möglichen hohen Auftragsvolumens zeigten sich die Firmen in den Gestaltung von Vertragsteilen sehr flexibel.
Der Vertrag der Nutzungsüberlassung mit einem Unternehmen der Medizintechnik wurde etwa einen Monat später geschlossen. Er beinhalte die komplette Ausstattung der Radiologie sowohl mit eigenen Geräten als auch mit Geräten anderer Firmen.
Die Realisierung der Effizienzgewinne wird zu einem wesentlichen Anteil die Kosten die Nutzungsüberlassung egalisieren.
Dipl. Ing. Wolfgang von Schretter
Dipl. Ing. Harald Linke
aus: krankenhaus Umschau 8/2002